Hinweisgeberdienst – externe Meldestelle

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll im Umgang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie im Umgang mit Verletzungen im eigenen

Geschäftsbereich, die Funktionen erfüllen, dass Probleme erkannt und gelöst werden.

 

Zur Meldung eines Hinweises, verwenden Sie das folgende Formular:

Hinweisgeber-Formular

 

 

Falls ein persönlicher Termin gewünscht wird, können Sie uns gerne unter 0921 7987 132 zur

Terminvereinbarung kontaktieren.