Interne Meldestelle – Melden Sie Bedenken

Im Umgang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie im Umgang mit Verletzungen im eigenen

Geschäftsbereich oder potenziellen Fehlverhaltens, bietet das Hinweisgeberschutzgesetz die Möglichkeit, dass Probleme erkannt und gelöst werden.

Wir haben dazu eine interne Meldestelle eingerichtet, um allen Personen einen sicheren Ort zu bieten, an dem sie Bedenken über Fehlerverhalten,

Missstände oder vermutete Gesetzesverstöße melden können. Die Betreuung der internen Meldestelle erfolgt über einen externen Dienstleister.

 

In diesem Hinweisgebersystem haben Sie die Möglichkeit, Hinweise einfach und schnell abzugeben. Zur Meldung benutzen Sie bitte das Portal des von

uns beauftragten Dienstleisters.

Zur Online-Meldung

 

Erwägen Sie, einen Verstoß bei einer externen Meldestelle zu melden, verweisen wir auf die externe (öffentliche) Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Bundesamt für Justiz

Falls ein persönliches Gespräch gewünscht wird, können Sie unter +49 7152 56958-99 einen Termin vereinbaren.

 

Die Vertraulichkeit des Hinweisgebers und ggf. Dritter, die in der Meldung erwähnt werden, wird gewahrt. Jede Meldung ist streng vertraulich.